Code of Conduct

Verhaltenskodex



Einleitung

Die ARTEMES GmbH wurde im Jahr 2013 als eine Firma gegründet, welche „Messtechnik als Handwerkskunst“ – artes mensionis - anbietet. Darunter verstehen wir die Anwendung von Spezial- und Expert*innenwissen aufbauend auf jahrelange Erfahrung in Power Quality und den Bereich integrativer Systemlösungen.

 Allgemeine Basis für unser tägliches Handeln und Wirken bildet unser Code of Conduct, welcher auf folgende Unternehmensprozesse unseres Unternehmens an den beiden Standorten, Villach und Eibiswald Anwendung findet:

Design und Entwicklung, Vertrieb und Wartung von Messgeräten und Monitoringsystemen, für Industrie- und Energietechnik sowie Durchführung von Messdienstleistungen

Dieser vorliegende Code of Conduct bietet uns als Unternehmen, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Unternehmen ARTEMES GmbH sowie unseren Lieferantinnen  und Lieferanten und Partnerinnen und Partnern einen Mindeststandard als Richtschnur und damit einen gewissen Grundschutz.     Er repräsentiert zum einen den Anspruch an uns selbst, den darin aufgeführten Werten und Grundsätzen gerecht zu werden und signalisiert zugleich nach außen ein verantwortungsvolles Verhalten gegenüber unseren Geschäftspartnerinnen bzw. Geschäftspartnern, Kundinnen bzw. Kunden und unseren Beschäftigten. Die formulierten Verhaltensregeln sind in der Praxis als Orientierungshilfen zu verstehen, um erwünschtes Verhalten zu erzeugen bzw. unerwünschte Handlungen zu vermeiden.



0 Verpflichtung der Unternehmensleitung


Das Unternehmen ARTEMES GmbH sieht sich in der Pflicht, ökonomisch, sozial und umweltbewusst zu handeln. Das Unternehmen ARTEMES GmbH ist bestrebt, seine Geschäfte kompetent und auf ethisch moralischer Grundlage zu betreiben und in allen Märkten, in denen es tätig ist, einen fairen Wettbewerb zu betreiben. Hierzu zählen wir die Einhaltung der geltenden Gesetze und die Akzeptanz von Kartellverboten bzw. Wettbewerbsbeschränkungen. Wir wollen es vermeiden, uns gegenüber Kundinnen und Kunden, Lieferantinnen und Lieferanten oder dem Wettbewerb unzulässige Vorteile zu verschaffen.



1 Unternehmenswerte 


1.1 Integrität 

Wir versuchen unseren eigenen Werten treu zu bleiben und nach unseren Prinzipien ehrlich und gerecht zu handeln. Dabei ist uns die Vielschichtigkeit dieses Begriffes wichtig. 


Einerseits verstehen wir die Persönlichkeit von uns allen als zu schützendes Gut. Dafür sind wir in erster Linie selbst verantwortlich. Integrität hängt aber auch vom Verhalten der Mitmenschen und den gesellschaftlichen Lebensbedingungen ab. 


Andererseits steht Integrität gleichzeitig für Unbestechlichkeit und die tiefe Verbundenheit zu moralischen Werten. Wir alle sind somit Mitgestaltende dieses Werts Integrität.


1.2 Innovation 

Innovation sehen wir als Anreiz, durch kontinuierliche Forschung, kreative Ansätze und den Einsatz modernster Technologien branchenführende Lösungen zu entwickeln. Wir fördern ein innovationsfreundliches Umfeld, um unseren Kundinnen und Kunden stets herausragende Produkte und Dienstleistungen bieten zu können.


1.3 Ökonomisch und regional 

Wir legen auf die Stärkung des regionalen Umfelds, der Klein- und Mittelbetriebe wert und handeln im Interesse der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit. Wir setzen auf lokale Ressourcen, stärken regionale Wirtschaftskreisläufe und fördern die Zusammenarbeit mit Partnern vor Ort. Unser Engagement für Regionalität spiegelt sich in nachhaltigen Geschäftspraktiken und der Unterstützung der Gemeinschaft wider, um eine starke, integrierte lokale Wertschöpfung zu gewährleisten. 


2 Sozialer Umgang mit Mitmenschen 


Wir schaffen ein Arbeitsumfeld, das von Respekt und gegenseitiger Wertschätzung geprägt und frei von Diskriminierung und Belästigung ist. 


2.1 Standards der Zusammenarbeit

Wir erwarten von allen unseren Beschäftigten, dass sie stets nach höchsten beruflichen Standards sowie Leitlinien unseres Unternehmens handeln, wie sie im nachfolgenden Text erläutert werden. Vor allem im Team zählen für uns Werte wie das Vertrauen aufeinander, gegenseitiger Respekt und erbrachte Wertschätzung, das Verantwortungsgefühl Dinge zufriedenstellend zu Ende zu bringen und Handschlagqualität. Genau diese Handschlagqualität möchten wir auch nach außen hin zu unseren Kundinnen und Kunden weitergeben.


2.2 Teamgeist, konstruktive Zusammenarbeit

Wir stellen vorhandene Lösungen immer wieder in Frage und entwickeln neue Ideen zum Wohle unserer Kundinnen und Kunden. Hierzu fördern wir eine konstruktive Teamarbeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihre Interessen und Anforderungen an uns sind für unsere Arbeit und Weiterentwicklung ausschlaggebend. In der Zusammenarbeit sind wir durch die Vielfalt unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Einsatz in den Geschäftsfeldern erfolgreich.


2.3 Offene Kommunikation mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Wir vertuschen Fehlverhalten nicht. Melden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in gutem Glauben ein tatsächliches oder vermutetes Fehlverhalten, dulden wir diesen gegenüber keine Einschüchterungsversuche oder Repressalien. „In gutem Glauben“ verstehen wir so, dass die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter überzeugt ist, dass ihre bzw. seine Darstellung der Wahrheit entspricht. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Untersuchung die Version der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters bestätigt oder nicht. 


2.4 Dialog mit Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern

Alle Geschäftsinformationen unserer Partnerinnen/Partnern und deren Betriebsgeheimnisse werden prinzipiell sensibel und vertraulich behandelt. Erforderliche Dokumente werden sachgerecht erstellt, aufbewahrt oder ggf. nach dem Ende der Zusammenarbeit vernichtet.


2.5 Kund*innenorientierung

Wir verhalten uns unseren Kund*innen und Geschäftspartner*innen gegenüber fair und ehrlich. Wir erfassen die Wünsche, Bedürfnisse und Erwartungen unserer Kund*innen und Geschäftspartner*innen, um eine zielgerichtete Umsetzung in Produkte, Dienstleistungen oder andere Prozesse zu gewährleisten. Unser oberstes Ziel ist, auf der Basis von Vertrauen eine langfristige und stabile Beziehung aufzubauen.


2.6 Diversity – Diversität

ARTEMES ist die Anerkennung und Wertschätzung aller Menschen, unabhängig von ihrer sozialen oder ethnischen Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung, ihrem Lebensalter, ihrer physischen oder psychischen Fähigkeiten oder anderer Merkmale, wichtig. So fördern wir z.B. Geschäftspartnerschaften mit einem Bewusstsein für Diversität (beispielsweise Team Styria Werkstätten AG).


2.7 Diskriminierungsverbot

Jede Form von Diskriminierung ist prinzipiell untersagt. Gleichgültig, ob es sich dabei um die Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, das Alter und Geschlecht, die sexuelle Ausrichtung, um den Familienstand, eine Schwangerschaft oder eine Behinderung oder um Religion oder Weltanschauung handelt. Beförderungen, Neueinstellungen erfolgen immer frei von Diskriminierung.


2.8 Unterlassung der Belästigung (inklusive Stalking und Mobbing) und Ausübung von Gewalt

Verhalten, das die Würde einer Person verletzt und / oder ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld schafft, wird nicht geduldet. Auch sonstige physische Einwirkung als mögliche Form der Beeinträchtigung auf die freie Willensentscheidung ist untersagt. 


2.9 Unterlassung der sexualisierten Diskriminierung 

Sexualisierte Diskriminierung in verbaler oder non-verbaler Form oder durch tätliche Übergriffe wird umgehend geahndet. 


2.10 Gender – gendergerechte Sprache

In der Formulierung unserer Texte und allgemeinen Kommunikation sind wir darauf bedacht eine gendergerechte Sprache zu verwenden. So werden Begriffe prioritär geschlechtsneutral (Bsp.: Studierende, Anwendende) formuliert, in zweiter Linie sowohl die feminine als auch die maskuline Schreibweise wahrgenommen (Bsp.: Kundinnen und Kunden) und alternativ die Gender-Star Schreibweise (Bsp.: Kund*innen) benutzt.


3 Umgang mit Dritten 


3.1 Schutz der Kinder

Wir lehnen Kinder- und Zwangsarbeit ohne Ausnahme strikt ab und erwarten dies auch von unseren Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern. Schulpflichtige Kinder (jünger als 15 Jahre) dürfen auch dann nicht beschäftigt werden, wenn die gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Landes unserer Geschäftspartnerinnen bzw. Geschäftspartner oder Lieferantinnen bzw. Lieferanten dies erlauben würden.


3.2 Rücksicht auf Familie

Wir achten auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und sind bedacht, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein notwendiges Maß an Flexibilität hinsichtlich Arbeitszeit und Ort sowie Maßnahmen rund um die Karenz und den Wiedereinstieg zu gewähren. 


4 Ökologisches und nachhaltiges Handeln 


4.1 Schutz der Umwelt 

Qualitätsbewusst handeln heißt für uns auch, mit wertvollen Ressourcen effizient und schonend umzugehen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dazu angehalten alle natürlichen Ressourcen, die in unserem Unternehmen eingesetzt werden (z.B. Energie, Wasser Flächen), schonend zu behandeln. Ein verantwortungsvoller Umgang bei Herstellung und Vertrieb unserer Produkte und/oder unserer Dienstleistungen wird von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwartet. Wir halten zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alle Gesetze und Regeln, die die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz betreffen, ein. Dazu werden insbesondere von unseren Führungskräften Maßnahmen ergriffen, die für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine gesunde und gefahrenfreie Arbeitsumgebung schaffen.


Die kontinuierliche Verbesserung des Unternehmens ist für uns deshalb mittel- und langfristig auch Voraussetzung für eine wirksame Senkung von Kosten und ein integraler Bestandteil unseres Interesses einer ressourcenschonenden Politik, vor allem auch im Sinne eines Nachhaltigkeits- und Umweltgedankens. 


Zudem leben wir dieses Bewusstsein seit 2017 auch ganz offiziell als klimaaktiv Partner in Form einer Programmpartnerschaft, welche mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vertreten durch die Österreichische Energieagentur – Austrian Energy Agency, besteht.


4.2 Qualitätspolitik 

Der Code of Conduct ist auch integraler Bestandteil des ARTEMES Management-Handbuchs nach ISO9001. Das Qualitätsmanagement-System (QM-System) stellt eine Beschreibung der von uns festgelegten Anforderungen dar. Seine Anwendung gewährleistet, dass alle Tätigkeiten, die Auswirkungen auf die Unternehmensleistung haben, geplant, gesteuert und überwacht werden, und dass vertraglich vereinbarte Anforderungen erfüllt werden.


Durch diese Erklärung verpflichtet die Geschäftsführung alle Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Partnerinnen bzw. Partner ihre Tätigkeiten gemäß den Beschreibungen dieses QM-Systems auszuführen, um sicherzustellen, dass die Qualität aller Produkte und Dienstleistungen unseres Unternehmens den internen und externen Anforderungen entspricht.


Qualitätssicherung im Sinne von Kund*innenorientierung, Führung, Einbeziehung von Stakeholdern, Verbesserung von Prozessen, Dienstleistungen und Produkten, faktengestützte Entscheidungsfindung und Beziehungsmanagement sind uns daher ein sehr großes Anliegen und finden speziellen Fokus hinsichtlich unseres Handelns und der unternehmerischen Sorgfaltspflicht mit Blick auf eine ganzheitliche Qualitätssicherung.


Wir verpflichten uns zur ständigen Verbesserung und Weiterentwicklung des QM-Systems. Die stabile Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen ist eine der Grundlagen unserer erfolgreichen Geschäftstätigkeit. Qualität bedeutet für uns, die Ansprüche unserer Kundinnen und Kunden sowie interessierter Parteien bestmöglich zu erfüllen. 


Mit der Beurteilung der Ergebnisse, interner Audits und der Leistungsbewertung prüft die Geschäftsführung die Leistung und Wirksamkeit des QM-Systems. Wir stellen alle erforderlichen Mittel zur Erfüllung der Qualitätsziele und der Durchsetzung der Qualitätspolitik zur Verfügung.



In diesem Sinne ist Qualität ein wichtiges Kriterium für unser tägliches Geschäft und bildet ein zuverlässiges Band zu unseren Kundinnen und Kunden.



5 Aktuelle Gesetzgebung 


5.1 Einhaltung geltenden Rechts

Wir verpflichten unsere Führungskräfte dazu sich mit den Gesetzen, Vorschriften und Regeln, die für ihren Verantwortungsbereich relevant sind, vertraut zu machen und ausnahmslos einzuhalten. Gerade unsere Führungskräfte tragen bei der Erfüllung des Verhaltenskodex eine hohe Verantwortung.


Die Geschäftspraktiken unserer Geschäftspartnerinnen bzw. Geschäftspartner und deren Lieferantinnen und Lieferanten müssen ebenso den geltenden Gesetzen Rechnung tragen. Dies betrifft insbesondere Import, Export, und inländischen Warenhandel, Technologien oder Dienstleistungen, aber auch den Zahlungs- und Kapitalverkehr.


Ein Verstoß gegen Wirtschaftsembargos sowie gegen Vorschriften der Handels-, Import- und Exportkontrolle muss auch durch unsere Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner ebenso ausgeschlossen sein, wie eine Terrorismusfinanzierung.


5.2 Fairer Wettbewerb

Wir fühlen uns dem fairen Wettbewerb verpflichtet und halten uns an diese Gesetze und Regeln. Wir unterlassen Absprachen über Preise, Konditionen und Strategien mit Konkurrentinnen bzw. Konkurrenten, Lieferantinnen bzw. Lieferanten, anderen Unternehmen und Händlern, die einen fairen Wettbewerb behindern. Wir nehmen an keinem wettbewerbswidrigen Boykott teil.


5.3 Umgang mit Firmeninterna

Wir legen Wert darauf, dass mit den hergestellten Produkten, den verwendeten Arbeitsmitteln und dem geistigen Eigentum des Unternehmens sorgfältig und verantwortungsbewusst umgegangen wird.


5.4 Annahme von Geschenken und Spenden

5.4.1 Geschenke an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fordern oder akzeptieren von Kundinnen und Kunden oder Lieferantinnen und Lieferanten keine persönlichen Vorteile, die das eigene Verhalten hinsichtlich der eigenen Tätigkeit für das Unternehmen beeinflussen oder beeinflussen könnten. Werden Geschenke von Dritten angeboten, dürfen diese nur dann angenommen werden, wenn sie allgemein übliche Praxis sind und als Höflichkeit oder Gefälligkeit anerkannt werden können (Werbegeschenke mit dem Logo des abgebenden Unternehmens, wie zum Beispiel Kalender oder Kugelschreiber). Bei Geschenken, deren Wert den üblichen Betrag übersteigt, muss die Geschäftsleitung informiert werden. Ist dies nicht möglich, sind diese Geschenke grundsätzlich abzulehnen.


5.4.2 Geschenke durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Geschenke unsererseits dürfen ebenfalls nur in einem für die Geschäftsbeziehung üblichen Rahmen und in einem materiell angemessenen Umfang angeboten werden. Die Empfängerin bzw. der Empfänger darf damit keine Verpflichtung verbinden können, die ihre/seine geschäftlichen Entscheidungen beeinflussen würde.


5.5 Spenden

Das Unternehmen ARTEMES GmbH spendet grundsätzlich nicht an politische Parteien, an Einzelpersonen oder an Organisationen, deren Ziele unserer Unternehmensphilosophie widersprechen oder unsere Reputation schädigen. Die Vergabe von Spenden erfolgt stets transparent.


5.6 Bestechung und Korruption

Wir dulden keinerlei Form von Korruption und Bestechung, unabhängig davon, ob dadurch unser Firmenvermögen oder das Vermögen Dritter geschädigt wird. Wir sorgen durch Kontrollmechanismen dafür, dass Bestechung, Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Steuerhinterziehung oder Geldwäsche vorgebeugt wird.


Unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es untersagt, Gefälligkeiten jeglicher Art anzunehmen oder zu erteilen (Bargeld, Reisen, Geschenke etc.), die an einen ungebührlichen Vorteil gekoppelt sind (Auftragserteilung, Projektzuschlag etc.).


Auch unsere Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner sind angehalten Interessenkonflikte, die ein Korruptionsrisiko bergen, zu vermeiden.


5.7 Datenschutz und Cyber-Sicherheit 

Wir behandeln alle personenbezogenen Daten unserer Kund*innen sowie Geschäftspartner*innen und Mitarbeiter*innen mit größter Sorgfalt. Dazu zählen unter anderem Namen, Adressen, Telefonnummern sowie Geburtsdatum oder Informationen über den gegenwärtigen Gesundheitszustand. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dazu verpflichtet, zum Schutz dieser Daten alle Maßnahmen zu treffen, die dazu geeignet sind, unser IT- System sowohl vor internem als auch externem Datendiebstahl zu schützen. 


Mit der Erfüllung der Anforderungen für die ISO/IEC 27001 erklären wir uns zudem verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen die Informationssicherheit im Unternehmen zu gewährleisten. 


Wir sind darauf bedacht, alle erforderlichen Maßnahmen zu setzen, um Computer, Server, Mobilgeräte, elektronische Systeme, Netzwerke oder Daten gegenüber digitalen Angriffen zu schützen und zu verteidigen.


5.8 Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit 

Gemäß Absatz 12 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union hat Jede Person das Recht, sich insbesondere im politischen, gewerkschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Bereich auf allen Ebenen frei und friedlich mit anderen zu versammeln und frei mit anderen zusammenzuschließen. Dies umfasst das Recht jeder Person, zum Schutz ihrer Interessen Gewerkschaften zu gründen und Gewerkschaften beizutreten.


6 Umsetzung und Durchsetzung


Eine störungsfreie Organisation und fortschrittlichste Methoden des QM bilden den für die Umsetzung notwendigen Rahmen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, die in ihrem Verantwortungsbereich geltenden Vorgaben aus diesem CoC anzuwenden. Dieses Qualitätsverständnis und Qualitätsbewusstsein, sowie die Einstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einem respektvollen Miteinander sind Voraussetzung für die Zufriedenheit unserer Kundinnen und damit für den dauerhaften Erfolg unseres Unternehmens.


Das Unternehmen ARTEMES GmbH verpflichtet sich die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um den in diesem Code of Conduct beschriebenen Grundsätzen und Werten gerecht zu werden.


Eibiswald, im März 2024

(AM00-001-0001)